EHE, PARTNERSCHAFT & FAMILIE

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder  nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in  Ihrem Leben. Für den gemeinsamen  Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an.   Gleichgeschlechtlichen Paaren steht die eingetragene Lebens­partner­schaft
offen. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche  Lebensgemeinschaften.

Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll  Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und  welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?

Die  Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig  davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in  nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Gesetz bietet jedoch die  Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die  passende Regelung zu wählen.

Voraussetzung ist dabei die genaue  Kenntnis der Gesetzeslage. Wir Notare können als unparteiische Berater  diese Kenntnis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen  Vertrag anbieten. Wir verhelfen Ihnen zu einem  maßgeschneiderten "rechtlichen Kleid" für Ihre persönliche  Lebenssituation.

Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen  Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption sind wir der  richtige Ansprechpartner: Wir helfen Ihnen gern.